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Vollmacht für Wahlkarten


Damit die Gemeinde eine Wahlkarte einer anderen Person mitgeben darf ist dafür eine Vollmacht notwendig. Anbei finden Sie ein entsprechendes Formular für die Vollmacht zur Aushändigung der Wahlkarte. Um eine Wahlkarte ausstellen zu dürfen MUSS ein Verhinderungsgrund angegeben werden.

Wahlkartenantrag.pdf

Freitag, 30. August 2019