Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Haidershofen auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde Haidershofen handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokumentes bestätigt und auch überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus: 

  • einer Bildmarke 
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie 
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.


Veröffentlichung der Bildmarke

Hier finden Sie Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Haidershofen gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG).

Verifizierung des Ausdruckes eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder an folgenden Kontakt:

Gemeinde Haidershofen
Vestenthal 8
4431 Haidershofen
Tel.: 07434/42813-0
www.haidershofen.gv.at 


Elektronische Signaturprüfung

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die untenstehenden Adressen:
  • www.signaturpruefung.gv.at
    Offizieller Link zur Signaturprüfung - leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)
  • https://pruefung.signatur.rtr.at
    Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)
  • www.buergerkarte.at
    Prüfservice auf der Homepage www.buergerkarte.at unter PDF-Signaturen > Signatur prüfen