Identitätsfeststellung
Identitätsfeststellung bedeutet die Ermittlung und Feststellung von personenbezogenen Daten (Name, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsdatum, Adresse und Beruf).
Sollte es erforderlich sein, kann aber auch die Körpergröße festgestellt, ein Foto erstellt, die Stimme der Person aufgenommen oder Fingerabdrücke abgenommen werden.
Die Identitätsfeststellung wird in der Regel von der Kriminalpolizei durchgeführt. Sie ist dann zulässig, wenn es wahrscheinlich ist, dass eine Person
- an einer Straftat beteiligt war (d.h. tatverdächtig ist),
- als Zeuge in Betracht kommt oder
- Spuren hinterlassen hat, die der Aufklärung dienen könnten.
Wer von der Kriminalpolizei zur Abgabe von personenbezogenen Daten aufgefordert wird, ist verpflichtet, mitzuwirken. Die Kriminalpolizei muss allerdings nach Aufforderung mitteilen, warum die Feststellung Ihrer Identität notwendig ist.
Bei einer Verweigerung an der Mitwirkung kann die Kriminalpolizei eine die Bekleidung einer Person und die Gegenstände, die sie bei sich hat, durchsuchen (Personendurchsuchung). Die Reaktion der Kriminalpolizei muss aber immer angemessen sein und im richtigen Verhältnis zu der zu ermittelnden Straftat stehen.
Rechtsgrundlagen
§ 118 Strafprozessordnung (StPO)
