Energiegemeinschaft Haag-Haidershofen eGen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Wenn wir über die Energiewende sprechen, dann denkt man an große Windkraftanlagen, Solarpanele auf Dächern oder auch E-Auto-Ladestationen. Aber die wahre Revolution passiert oft viel näher an uns, in unseren eigenen Gemeinden. Daher haben wir, die Gemeinde Haidershofen und die Stadtgemeinde Haag, die Energiegemeinschaft Haag-Haidershofen eGen gegründet. Hier wird nicht nur über erneuerbare Energien geredet, hier wird aktiv gehandelt!
Die Idee hinter Energiegemeinschaften ist einfach:
Wir haben uns zusammengetan, um unseren eigens produzierten Strom regional zu verbrauchen und sozusagen miteinander zu teilen. Die Energiegemeinschaft macht es möglich auf Umspannwerkebene zwischen der einzelnen Liegenschaft und der öffentlichen Hand Strom zu handeln und somit den Strompreis an sonnreichen Tagen zu stabilisieren. Das ist gelebte Bürgerbeteiligung und die Möglichkeit für alle, aktiv an der Energiewende teilzuhaben.
Seien Sie dabei - beziehen oder liefern auch Sie Strom von bzw. in die Energiegemeinschaft!
Möchten Sie sich unverbindlich anmelden?
Unsere Konditionen:
Bezugstarif:
12 Cent je kWh excl. USt
Einspeisetarif
10 Cent je kWh excl. USt (Anlagen kleiner als 50 kWp)
9 Cent je kWh excl. USt (Anlagen
größer als 50 kWp – Start ab Juni 2025)
Mitgliedsbeitrag
1,50 Euro pro Monat je Zählpunkt
(Gesamt: 18 Euro pro Jahr je Zählpunkt)
Für Fragen und Antworten haben wir Ihnen die
wichtigsten FAQs untenstehend zusammengefasst.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an
folgende Mail Adresse wenden: info(at)eeg-hh.at
FAQs
Welche Modelle von Energiegemeinschaften gibt es?
In Österreich gibt es drei verschiedene Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen:
• Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) (ein Grundstück/Mehrparteienhaus)
• Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) (geografisch beschränkt)
Hier wird unterschieden zwischen
lokalen (rund um einen Trafo) und
regionalen (rund um ein Umspannwerk) Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften.
• Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
(innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkt)
Die Grundlage für Energiegemeinschaften bildet das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).
Die Energiegemeinschaft Haag-Haidershofen eGen ist eine regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft am Umspannwerk Haag. Zusätzlich ist der Verein Energiegemeinschaft Haidershofen am Umspannwerk Ernsthofen aktiv, welcher in die Energiegemeinschaft Haag-Haidershofen eGen integriert ist. Somit können für alle Anlagen am UW Haag durch die Energiegemeinschaft Haag-Haidershofen eGen und alle Anlagen am UW Ernsthofen durch den Verein Energiegemeinschaft Haidershofen exakt die gleichen Bedienungen angeboten werden. Zur Vereinfachung wird daher in der Folge der Begriff „Energiegemeinschaft“ bzw. „EEG“ für beide Körperschaften gleich geltend verwendet.
Alle Zählpunkte, die an den Umspannwerken Haag oder Ernsthofen angeschlossen sind und deren Besitzerinnen und Besitzer in Haidershofen oder Haag ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, können in die Energiegemeinschaft aufgenommen und betreut werden.
• Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) (ein Grundstück/Mehrparteienhaus)
• Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) (geografisch beschränkt)
Hier wird unterschieden zwischen
lokalen (rund um einen Trafo) und
regionalen (rund um ein Umspannwerk) Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften.
• Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
(innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkt)
Die Grundlage für Energiegemeinschaften bildet das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).
Die Energiegemeinschaft Haag-Haidershofen eGen ist eine regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft am Umspannwerk Haag. Zusätzlich ist der Verein Energiegemeinschaft Haidershofen am Umspannwerk Ernsthofen aktiv, welcher in die Energiegemeinschaft Haag-Haidershofen eGen integriert ist. Somit können für alle Anlagen am UW Haag durch die Energiegemeinschaft Haag-Haidershofen eGen und alle Anlagen am UW Ernsthofen durch den Verein Energiegemeinschaft Haidershofen exakt die gleichen Bedienungen angeboten werden. Zur Vereinfachung wird daher in der Folge der Begriff „Energiegemeinschaft“ bzw. „EEG“ für beide Körperschaften gleich geltend verwendet.
Alle Zählpunkte, die an den Umspannwerken Haag oder Ernsthofen angeschlossen sind und deren Besitzerinnen und Besitzer in Haidershofen oder Haag ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, können in die Energiegemeinschaft aufgenommen und betreut werden.
Wer darf prinzipiell an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft teilnehmen?
Es dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Klein- und Mittelbetriebe an einer EEG teilnehmen. Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein, das trifft gemäß den Erläuterungen zum EAG jedenfalls bei Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen zu. Ausgenommen davon sind Elektrizitätserzeuger im Lokal- oder Regionalbereich, die nicht von einem Versorger, Lieferanten oder Stromhändler kontrolliert werden. Ihnen ist die Teilnahme erlaubt.
Ändert sich etwas an meinen bestehenden Stromverträgen?
Nein! - Alle bestehenden Stromverträge (Einspeise- oder Bezugsverträge) bleiben unverändert gültig. In Zeiten, zu denen die Energiegemeinschaft keinen Strom bezieht/liefert, liefern/beziehen Sie wie gewohnt den Überschuss-/Reststrom über Ihre bestehenden Stromverträge.
Wie wird der produzierte Strom auf die Mitglieder aufgeteilt? Woher kommt mein Strom, wenn ich an einer Energiegemeinschaft teilnehme?
Falls Sie selbst über eine PV-Anlage verfügen, welche nicht im Volleinspeisebetrieb geführt wird, dann beziehen Ihre Verbraucher im ersten Schritt Strom aus der eigenen PV-Anlage (Eigenverbrauch). Bei höherem Strombedarf erfolgt im nächsten Schritt die Stromlieferung durch dieEnergiegemeinschaft, sofern gleichzeitig in der Energiegemeinschaft Strom zur Verfügung steht. Der darüber hinaus erforderliche Reststrom wird von Ihrem bisherigen Energieversorger bereitgestellt. Derzeit verfügt die Energiegemeinschaft ausschließlich über Photovoltaik-Strom, weshalb nur in Sonnenstunden Energie durch die Energiegemeinschaft bereitgestellt werden kann.
Sofern Sie keine PV-Anlage besitzen, beziehen Sie primär Strom von der Energiegemeinschaft, wenn die Gemeinschaft zum gewünschten Zeitpunkt über Strom verfügt. Das wird während der Sonnenstunden sein. Den Reststrom werden Sie weiterhin über Ihren bisherigen Stromversorger beziehen.
Sofern Sie keine PV-Anlage besitzen, beziehen Sie primär Strom von der Energiegemeinschaft, wenn die Gemeinschaft zum gewünschten Zeitpunkt über Strom verfügt. Das wird während der Sonnenstunden sein. Den Reststrom werden Sie weiterhin über Ihren bisherigen Stromversorger beziehen.
Wie erfolgt die Datenfreigabe zur Teilnahme an der Energiegemeinschaft?
Die Datenfreigabe dient dazu, dass Sie Ihre Teilnahme an der Energiegemeinschaft gegenüber dem Netzbetreiber bestätigen. Hierfür müssen Sie sich im Smart Meter Portal der Netz Niederösterreich GmbH registrieren und im Menüpunkt Datenfreigabe die Anfrage bestätigen.
https://smartmeter.netz-noe.at/
Eine Anleitung finden Sie im unten beigefügtem PDF-Dokument der Netz Niederösterreich GmbH.
https://smartmeter.netz-noe.at/
Eine Anleitung finden Sie im unten beigefügtem PDF-Dokument der Netz Niederösterreich GmbH.
Kann ich einsehen, wie viel Strom ich aktuell aus der Energiegemeinschaft beziehe?
Über Ihr Smart-Meter-Portal (Netz NÖ) können Sie Ihre Verbräuche bzw. Produktionsdaten der PV-Anlage bei Ausstattung eines Smart-Meters ablesen. Es gilt zu beachten, dass keine Live-Daten verfügbar sind, sondern diese frühestens am Folgetag eingesehen werden können. Nach den unterzeichneten Liefer- und Bezugsvereinbarungen samt Beitrittserklärung ist eine Datenfreigabe im Smart-Meter-Portal notwendig, um den Zählpunkt/die Zählpunkte in die EEG integrieren und aktivieren zu können (Siehe dazu: „Wie erfolgt die Datenfreigabe zur Teilnahme an der Energiegemeinschaft?
Wenn es mehr Strom-Abnehmer als Erzeuger gibt, wer wird dann bevorzugt?
Die Aufteilung in der EEG erfolgt mittels eines dynamischen Modells. Hierbei findet die Aufteilung in Relation zur gesamten Stromproduktion der EEG statt. Die Zuordnung erfolgt pro Viertelstunde – in dieser können sowohl die jeweiligen Verbräuche als auch Produktionskapazitäten der PV-Anlagen abgelesen werden. Zusätzlich zur EEG bleibt Ihr Vertrag mit Ihrem bestehenden Energieversorger aufrecht.
Wie hoch sind die Kosten der Mitgliedschaft?
Ein Einfamilienhaushalt bzw. ein Betrieb erhält einen Genossenschaftsanteil bzw. eine Einlage im Verein zu 10 €. Diese Anteile werden bei Austritt wieder unverzinst und nicht valorisiert ausbezahlt.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 18 € pro Zählpunkt. Abgerechnet wird 1,50 € pro Monat.
Bitte beachten Sie, dass sowohl für den Strombezug als auch für eine Einspeisung jeweils ein eigener Zählpunkt vergeben wird.
Beispielrechnung: Haushalt mit einem Zählpunkt für Strombezug und einer PV-Anlage als Überschusseinspeiser:
Genossenschaftsanteil bzw. Vereinseinlage: 10 € - einmalig
Mitgliedschaft: 36 € pro Jahr
Die Höhe des Energiebezugspreises, sowie der Vergütung für PV-Einspeisung entnehmen Sie dem jeweiligen Preisblatt auf der Homepage der EEG.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 18 € pro Zählpunkt. Abgerechnet wird 1,50 € pro Monat.
Bitte beachten Sie, dass sowohl für den Strombezug als auch für eine Einspeisung jeweils ein eigener Zählpunkt vergeben wird.
Beispielrechnung: Haushalt mit einem Zählpunkt für Strombezug und einer PV-Anlage als Überschusseinspeiser:
Genossenschaftsanteil bzw. Vereinseinlage: 10 € - einmalig
Mitgliedschaft: 36 € pro Jahr
Die Höhe des Energiebezugspreises, sowie der Vergütung für PV-Einspeisung entnehmen Sie dem jeweiligen Preisblatt auf der Homepage der EEG.
Wann wird der Stromtarif angepasst?
Der Stromtarif (Bezugstarif), sowie das Einspeiseentgelt werden jährlich vom Vorstand der Energiegemeinschaft festgelegt. Grundsätzlich kann der Vorstand eine jährliche Preisanpassung vornehmen, jedoch max. gemäß dem VPI (Verbraucherpreisindex). Der Vorstand ist aber nicht verpflichtet, die Preise jährlich anzuheben, sondern muss primär die Kostendeckung innerhalb der Energiegemeinschaft sicherstellen.
Anmeldung?
Sie können sich für die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft bewerben. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand. Der Vorstand behandelt die Beitrittsansuchen der Reihe nach Eintreffen der Bewerbungen.
Die Aufnahme von Produktionsanlagen erfolgt ebenfalls durch den Vorstand. Hier wird darauf geachtet, inwieweit die Produktionskapazitäten zur Deckung des gemeinschaftsinternen Stromverbrauchs geeignet sind. Bei steigendem Strombedarf können mehr Produzenten aufgenommen werden
Die Aufnahme von Produktionsanlagen erfolgt ebenfalls durch den Vorstand. Hier wird darauf geachtet, inwieweit die Produktionskapazitäten zur Deckung des gemeinschaftsinternen Stromverbrauchs geeignet sind. Bei steigendem Strombedarf können mehr Produzenten aufgenommen werden
Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt monatlich, voraussichtlich im Folgemonat erhalten Sie die Stromrechnung bzw. eine Gutschrift zur Stromeinspeisung. Der Einzug erfolgt über ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Versand der Rechnungen erfolgt ausschließlich per e-Mail. Aufgrund der Datenerfassung kann es zu Verzögerungen beim Rechnungsversand kommen.
Bindungsfrist
Grundsätzlich beträgt die Bindungsfrist bei Lieferung und Bezug mindestens 1 Jahr ab Aufnahme in die EEG (Privat). Für Unternehmen und Landwirte gilt bei der Lieferung eine Bindungsfrist von 5 Jahren. Im Bezug ist das Verhältnis ebenfalls auf ein Jahr befristet. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und es gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen bei Bezugs-Zählpunkten und 8 Wochen bei Liefer-Zählpunkten zum jeweiligen Monatsletzten.
Wie erfolgt die Kündigung der Teilnahme an der Energiegemeinschaft?
Jedes Mitglied mit ein oder mehreren Bezugs-Zählpunkten kann schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsletzten kündigen.
JedesMitglied mit einem Einspeise-Zählpunkten kann schriftlich nach Ablauf der Befristung von 1 Jahr (bei Unternehmen und Landwirten bei Liefer-Zählpunkten – 5 Jahre) mit einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsletzten kündigen.
JedesMitglied mit einem Einspeise-Zählpunkten kann schriftlich nach Ablauf der Befristung von 1 Jahr (bei Unternehmen und Landwirten bei Liefer-Zählpunkten – 5 Jahre) mit einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsletzten kündigen.
Erklärung_Datenfreigabe-via-Netzportal_Netz_NOe.pdf
Stand: Mittwoch, 15. Januar 2025