Energiegemeinschaft Haag-Haidershofen eGen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Wenn wir über die Energiewende sprechen, dann denkt man an große Windkraftanlagen, Solarpanele auf Dächern oder auch E-Auto-Ladestationen. Aber die wahre Revolution passiert oft viel näher an uns, in unseren eigenen Gemeinden. Daher haben wir, die Gemeinde Haidershofen und die Stadtgemeinde Haag, die Energiegemeinschaft Haag-Haidershofen eGen gegründet. Hier wird nicht nur über erneuerbare Energien geredet, hier wird aktiv gehandelt!
Die Idee hinter Energiegemeinschaften ist einfach:
Wir haben uns zusammengetan, um unseren eigens produzierten Strom regional zu verbrauchen und sozusagen miteinander zu teilen. Die Energiegemeinschaft macht es möglich auf Umspannwerkebene zwischen der einzelnen Liegenschaft und der öffentlichen Hand Strom zu handeln und somit den Strompreis an sonnreichen Tagen zu stabilisieren. Das ist gelebte Bürgerbeteiligung und die Möglichkeit für alle, aktiv an der Energiewende teilzuhaben.
Seien Sie dabei - beziehen oder liefern auch Sie Strom von bzw. in die Energiegemeinschaft!
Möchten Sie sich unverbindlich anmelden?
Unsere Konditionen:
Bezugstarif:
12 Cent je kWh excl. USt
Einspeisetarif
10 Cent je kWh excl. USt (Anlagen kleiner als 50 kWp)
9 Cent je kWh excl. USt (Anlagen größer als 50 kWp – Start ab Juni 2025)
Mitgliedsbeitrag
1,50 Euro pro Monat je Zählpunkt (Gesamt: 18 Euro pro Jahr je Zählpunkt)
Für Fragen und Antworten haben wir Ihnen die wichtigsten FAQs untenstehend zusammengefasst.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an folgende Mail Adresse wenden: info(at)eeg-hh.at
FAQs
• Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) (ein Grundstück/Mehrparteienhaus)
• Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) (geografisch beschränkt)
Hier wird unterschieden zwischen
lokalen (rund um einen Trafo) und
regionalen (rund um ein Umspannwerk) Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften.
• Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
(innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkt)
Die Grundlage für Energiegemeinschaften bildet das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).
Die Energiegemeinschaft Haag-Haidershofen eGen ist eine regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft am Umspannwerk Haag. Zusätzlich ist der Verein Energiegemeinschaft Haidershofen am Umspannwerk Ernsthofen aktiv, welcher in die Energiegemeinschaft Haag-Haidershofen eGen integriert ist. Somit können für alle Anlagen am UW Haag durch die Energiegemeinschaft Haag-Haidershofen eGen und alle Anlagen am UW Ernsthofen durch den Verein Energiegemeinschaft Haidershofen exakt die gleichen Bedienungen angeboten werden. Zur Vereinfachung wird daher in der Folge der Begriff „Energiegemeinschaft“ bzw. „EEG“ für beide Körperschaften gleich geltend verwendet.
Alle Zählpunkte, die an den Umspannwerken Haag oder Ernsthofen angeschlossen sind und deren Besitzerinnen und Besitzer in Haidershofen oder Haag ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, können in die Energiegemeinschaft aufgenommen und betreut werden.
Sofern Sie keine PV-Anlage besitzen, beziehen Sie primär Strom von der Energiegemeinschaft, wenn die Gemeinschaft zum gewünschten Zeitpunkt über Strom verfügt. Das wird während der Sonnenstunden sein. Den Reststrom werden Sie weiterhin über Ihren bisherigen Stromversorger beziehen.
https://smartmeter.netz-noe.at/
Eine Anleitung finden Sie im unten beigefügtem PDF-Dokument der Netz Niederösterreich GmbH.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 18 € pro Zählpunkt. Abgerechnet wird 1,50 € pro Monat.
Bitte beachten Sie, dass sowohl für den Strombezug als auch für eine Einspeisung jeweils ein eigener Zählpunkt vergeben wird.
Beispielrechnung: Haushalt mit einem Zählpunkt für Strombezug und einer PV-Anlage als Überschusseinspeiser:
Genossenschaftsanteil bzw. Vereinseinlage: 10 € - einmalig
Mitgliedschaft: 36 € pro Jahr
Die Höhe des Energiebezugspreises, sowie der Vergütung für PV-Einspeisung entnehmen Sie dem jeweiligen Preisblatt auf der Homepage der EEG.
Die Aufnahme von Produktionsanlagen erfolgt ebenfalls durch den Vorstand. Hier wird darauf geachtet, inwieweit die Produktionskapazitäten zur Deckung des gemeinschaftsinternen Stromverbrauchs geeignet sind. Bei steigendem Strombedarf können mehr Produzenten aufgenommen werden
JedesMitglied mit einem Einspeise-Zählpunkten kann schriftlich nach Ablauf der Befristung von 1 Jahr (bei Unternehmen und Landwirten bei Liefer-Zählpunkten – 5 Jahre) mit einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsletzten kündigen.
Erklärung_Datenfreigabe-via-Netzportal_Netz_NOe.pdf
Stand: Mittwoch, 15. Januar 2025