Leben in der Gemeinde Kefermarkt
Arbeiten in Haus und Garten Rasenmähen, Sonstige Haus- und Gartenarbeiten, , Regelungen bezüglich Kfz Autowaschen, Warmlaufenlassen des Motors, Lärmbelästigung durch Mopeds, , Schneeräumung und Streupflicht, Hundehaltung Maulkorb- bzw. Leinenzwang, Hundekot, , Müll, Kontaktdaten der Gemeinde, Statistische Daten der Gemeinde,
Hinweis: Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und GartenRasenmähen Tätigkeit: Rasenmähen verboten: Sonn- und Feiertag ganztägig, , Sonstige Haus- und Gartenarbeiten Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten verboten: Sonn- und Feiertag ganztägig, , Regelungen bezüglich KfzAutowaschen Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel: Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar. Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder,
den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.,
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
Hundekot
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis: Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos. Abfallsammelzentrum der Gemeinde ASZ Kefermarkt Am Bahnhof 4 4292 Kefermarkt Öffnungszeiten: Freitag 9 bis 12 Uhr, 14 bis 18 Uhr, , Zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat 9 bis 11:30 Uhr, , Die braunen Säcke und die Mülltonnen mit einer Banderole werden alle vier Wochen, immer Dienstag ab 7 Uhr, von den Mitarbeitern des Bauhofes abgeholt. Die Bioabfuhr fährt jeden Dienstag, außer der Dienstag fällt auf einen Feiertag, dann ist die Abholung immer am Montag vorher. Kontaktdaten der Gemeinde Marktgemeinde Kefermarkt Oberer Markt 15 4292 Kefermarkt Telefon: +43 7947/5910 Fax: +43 7947/5910-25 E-Mail: gemeinde@kefermarkt.ooe.gv.at Amtszeiten: Montag und Dienstag 8 bis 12 Uhr, 14 bis 18 Uhr, , Mittwoch bis Freitag 8 bis 12 Uhr, , Sprechtage: (Leonhardsberger Herbert) Dienstag und Donnerstag 10 bis 12 Uhr, , und nach telefonischer Vereinbarung +43 664 21 10 261, , Homepage
Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
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