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Änderungen in der Hundehaltung, gültig ab 1. Juni 2023

Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft treten wird, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.

  • Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde – jedoch mit zahlreichen Ausnahmen (Jagdhunde, Behindertenhunde, etc.

            Dabei sind folgende Angaben zu machen bzw. Nachweise vorzulegen:
           -  Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
           -  Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes (bei Mischlingen ist der Nachweis zu erbringen, dass keine Rasse                         mit  erhöhtem Gefährdungspotential enthalten ist)
          -  Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde

  • Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)
  • Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde
  • Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde
  • Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt. Für die Haltung von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential (und auffälligen Hunden) gilt eine Obergrenze von 2 Hunden in einem Haushalt

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential bzw. auffällige Hunde sind zusätzlich folgende Nachweise vorzulegen:

  • die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedung und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll
  • die erweiterte Sachkunde zur Haltung dieser Hunde

    Die allgemeine Sachkunde umfasst eine einstündige Information durch einen Tierarzt oder durch eine Tierärztin und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person. Für Hunde, die bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten und angemeldet wurden, ist dies NICHT erforderlich.

    Die erweiterte Sachkunde für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde besteht aus einem theoretischen Teil von vier Stunden und einem praktischen Teil von sechs Stunden. Der theoretische Teil ist einmal, der praktische Teil ist mit jedem dieser gehaltenen Hunde zu absolvieren. Für Hunde, die bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten und angemeldet wurden, ist dies NICHT erforderlich. Hier gilt die Bestätigung über die bisherige Sachkunde.


Eine Änderung bezüglich der Haftpflichtversicherung gibt es für ALLE Hundebesitzer:

Auch für einen bereits gehaltenen Hund  muss der/die Hundehalter/in bis spätestens 1. Juni 2025 den Nachweis der Haftpflichtversicherung bei der Gemeinde vorlegen. Die Mindestversicherungssumme liegt bei € 725.000,00 pro Hund für Personen- und Sachschäden und die Haftpflichtversicherung muss auf den Namen des Hundehalters/der Hundehalterin lauten und während der gesamten Lebenszeit des Hundes aufrecht erhalten werden.


Dies ist hier nur eine Zusammenfassung, alle Details finden Sie unter folgendem Link:

Änderungen NÖ Hundehaltegesetz 2023