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Gefordert und umgesetzt – 30er Zone in ganz Vestenthal rechtskräftig

Das gesamte Ortsgebiet in Vestenthal ist eine 30er Zone

Vom Güterweg Dirnberg bis in die Siedlung beim Friedhof wurde das gesamte Ortsgebiet in Vestenthal zu einer 30er Zone umgewandelt. Im Herbst 2023 kam die Forderung seitens der Bevölkerung auf, eine 30er Zone in Vestenthal zu etablieren. Federführend an der Forderung nach der Umsetzung der 30er Zone war Manuel Schnederle, der in Vestenthal mit seiner Familie wohnt.

„Geschwindigkeitsbegrenzungen sind ein probates Mittel, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Mir war es aber wichtig nicht einfach eine 30er Zone zu verordnen und die Tafeln aufzuhängen. Ein durchdachtes Verkehrssystem wurde mit einem Verkehrssachverständigen in der gesamten Siedlung erarbeitet. Auch die Bürgerbeteiligung war in diesem Zusammenhang notwendig. Bei drei Terminen wurden die neuralgischen Stellen in Vestenthal mit den Anrainerinnen und Anrainern besprochen. Nur so ist die Akzeptanz der Bevölkerung auch wirklich gegeben“, freut sich Bürgermeister Michael Strasser über die Umsetzung.

Untersuchungen haben ergeben, dass die Geschwindigkeiten um circa 8 Prozent reduziert wurden. Die Verkehrssicherheit wird dadurch wesentlich erhöht. In Tempo-30-Zonen zeigt sich eine Verringerung der Unfälle mit Personenschäden und eine Reduzierung der Unfallschwere. Weiters bietet das geringere Geschwindigkeitsniveau günstige Voraussetzungen für sicheres Radfahren im Mischverkehr.

Neben den 30er Zonen Verkehrstafeln wurden auch 30er Markierungen, Ordnungslinien bei Vorrangtafeln und sogenannte Haifischzähne am Boden markiert. „Bei eine 30er Zone müssen die Verkehrsteilnehmer einige Dinge noch mehr beachten, damit es auch wirklich zu einer Verkehrsberuhigung kommt. Der Rechtsvorrang ist eine wichtige Regel. Damit diese nicht übersehen wird machen wir mit den sogenannten Haifischzahnmarkierungen eben auf diese bewusster aufmerksam“, erklärt Bürgermeister Michael Strasser und bedankt sich abschließend bei Manuel Schnederle für sein Engagement.


Was gilt in einer 30er Zone:

1. In einer 30er-Zone gilt rechts vor links.
2. Park- und Halteverbote sind entsprechend gekennzeichnet. Folgende Arten des Parkens und Haltens sind in der 30er-Zone erlaubt: Halten bis zu 3 Minuten, Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen und einspuriges Parken, wenn es die Straßenbreite erlaubt.
3. In Tempo-30-Zonen gibt es in der Regel keine Ampeln, Mittellinien und benutzungspflichtige Radwege.
4. Eine 30er-Zone ist lediglich innerhalb geschlossener Ortschaften zugelassen.
5. Wohngebiete und Gebiete mit vielen Fußgängern und Fahrradfahrern sind besonders für die 30-Zone geeignet.
6. Auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen darf die Zone nicht errichtet werden.