Heizkostenzuschuss 2024/25 und NÖ Wohnbonus
Heizkostenzuschuss 2024/25
Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von 150 Euro beschlossen.
Beantragt werden kann dieser bis 31. März 2025 auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung einen aktuellen Einkommensnachweis, Nachweis für Unterhalt oder Alimente etc. sowie Ihre E-Card mit.
Die genauen Richtlinien und Erläuterungen zum Heizkostenzuschuss finden Sie hier.
Voraussetzungen für die Gewährung sind:
- Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG (Ausgleichszulagenbezieher)
- Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- Bezieher von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- sonstige Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteig
NÖ Wohnbonus
Am vergangenen Dienstag wurde in der Sitzung der NÖ Landesregierung der neue NÖ Wohn-Bonus und der NÖ Heizkostenzuschuss beschlossen. Ab sofort kann der NÖ Wohnbonus auf der Website des Landes Niederösterreichs beantragt werden. Die Höhe vom NÖ Wohnbonus ist vom jährlichen Bruttohaushaltseinkommen und von der Haushaltsgröße abhängig. Für den NÖ Wohnbonus müssen die Antragsteller mindestens sechs Monate ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben. Jede erste im Haushalt lebende Person erhält 80 Euro von diesem Bundesgeld, jede weitere hauptgemeldete Person bekommt 30 Euro.
Ein Einpersonenhaushalt darf brutto nicht mehr als 18.000 Euro im Jahr verdienen, ein Mehrpersonenhaushalt nicht mehr als 45.000 Euro jährlich.
Die Beantragung des neuen NÖ Wohnbonus ist unter www.noe.gv.at online möglich. Personen, die keinen Online-Zugang haben, können sich an die Servicenummer 02742/9005-15970 wenden. Die Antragsfrist endet am 15. Dezember dieses Jahres.
Nähere Informationen finden Sie hier.