Informationen zum Gehweg an der Enns
Vor mittlerweile rund fünf Jahren wurden wir als Gemeinde über die Absperrung des Gehweges entlang der Enns bei der Liegenschaft Förggasse 10 (ehemaliges Wirtshaus Xandl) informiert. Leider war eine außergerichtliche Lösung mit dem Grundstücks-eigentümer nicht möglich, da die Interessen der Anwohner, der Gemeinde und somit der Öffentlichkeit mit den Interessen des Grundstückseigentümers nicht vereinbar waren. Daher musste die Gemeinde aktiv werden, da ansonsten das Wegerecht verfallen wäre.
Einerseits wurde das öffentliche Wegerecht gerichtlich geklärt und andererseits musste die Ufergasse als Privatstraße mit öffentlichem Charakter seitens der Gemeinde mit Bescheid festgestellt werden. Seitens des Grundstückseigentümers wurden beide Verfahren bis zu den höchsten Gerichten beeinsprucht.
Nun gibt es Klarheit:
- Das Wegerecht der Öffentlichkeit wurde festgehalten und sowohl vom Bezirksgericht als auch vom Landesgericht bestätigt.
- Die Privatstraße in der Ufergasse hat Öffentlichkeitscharakter und der Bescheid wurde vom Landesverwaltungsgericht und vom Österreichischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
Was bedeutet das nun?
- Wegerecht: Das Begehen des Grundstücks 224 KG Dorf an der Enns (siehe Skizze) von der Förggasse bis zur Ufergasse ist der Öffentlichkeit uneingeschränkt zu jeder Zeit möglich. Ein Servitut wurde im Grundbuch eingetragen. Das Befahren mit einem Fahrrad, Motorrad, Moped, Auto usw. ist jedoch nicht gestattet. Jede Störungshandlung ist seitens des Grundstückseigentümers zu unterlassen. Sollte es wider Erwarten dennoch dazu kommen, ersuchen wir um Bekanntgabe am Gemeindeamt.
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Privatstraße mit öffentlichem Charakter: Das Begehen und Befahren der Ufergasse ist für jeden und jede uneingeschränkt möglich. Die Ufergasse ist somit rechtlich einer öffentlichen Straße gleichgesetzt, verbleibt aber im Eigentum des Besitzers. Damit herrscht nun Rechtssicherheit für die Anrainer.
„Ich bin froh, dass dieses Thema endlich von unabhängigen Gerichten geklärt wurde und die Verfahren abgeschlossen sind. Dass die Gemeinde Recht bekommen hat, zeigt, dass das öffentliche Wegerecht große Bedeutung hat. Natürlich sind solche Verfahren immer unangenehm, aber in diesem Fall war es notwendig, da es trotz Bemühen der Gemeinde Haidershofen unmöglich war, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen“, kommentiert Bürgermeister Michael Strasser den Abschluss der Verfahren.