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Informationen zur Gemeinderatswahl 2025

Am Sonntag, dem 26. Jänner 2025, findet die Gemeinderatswahl statt. Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger und EU-Bürger, die spätestens am 26. Jänner 2025 das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (30. September 2024) einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet haben, in der Gemeindewählerevidenz eingetragen sind und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

ACHTUNG: Auslandsösterreicher und erstmals auch Personen, welche einen Nebenwohnsitz in Haidershofen gemeldet haben, sind bei der Gemeinderatswahl nicht wahlberechtigt.

Wer am Wahltag verhindert ist, kann mit einer Wahlkarte wählen. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei der Gemeinde beantragt werden. Ab 7. Jänner 2025 werden die Wahlkarten ausgegeben. Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte direkt am Gemeindeamt Ihre Stimme abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.

Die Wahlkarte muss bis spätestens Sonntag, 26. Jänner 2025 um 6:30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde (Postkasten Eingang Gemeindeamt) einlangen.

Die Wahlkarte können Sie ganz einfach online unter www.wahlkartenantrag.at mittels Identitätsausweis (ID-Austria, Reisepassnummer oder gescanntem Lichtbildausweis) sowie schriftlich (Post, Mail) beantragen.

Um die Abwicklung zu vereinfachen, wäre eine persönliche Beantragung am Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten mit gleichzeitiger Stimmabgabe von Vorteil.

Für die persönliche Ausstellung einer Wahlkarte ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein - der elektronische Führerschein kann nicht akzeptiert werden!) nötig. Bei einer schriftlichen Antragstellung müssen Sie mittels Angabe der Passnummer und Übermittlung eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde Ihre Identität glaubhaft machen.

Telefonische Anträge können ausnahmslos nicht entgegengenommen werden und die Beantragung hat durch den Wahlberechtigten selbst zu erfolgen!