Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung: Frist bis 1. Juni 2025
Gemäß des NÖ Hundehaltegesetzes § 4 Abs. 8 muss seit dem 01.06.2023 für jeden neu angemeldeten Hund der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung vorgelegt werden.
Der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung ist dann gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin eine auf seinen oder ihren Namen lautende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von 725.000,00 EUR pro Hund für Personen- und Sachschäden abgeschlossen hat und aufrechterhält. Durch den Abschluss einer eigenen Hundehaftpflichtversicherung oder als Einschluss im Rahmen einer Haushaltsversicherung oder in einer anderen gleichartigen Versicherung kann der Versicherungsverpflichtung entsprochen werden.
Wir ersuchen alle betroffenen Hundehalter, die den Nachweis der ausreichenden Haftpflichtversicherung noch nicht vorgelegt haben, dies bis spätestens 01.06.2025 nachzuholen. Sie können den Nachweis gerne per E-Mail an buchhaltung@haidershofen.gv.at schicken oder direkt am Gemeindeamt abgeben.